Fit7 Fitness

AGB ab 01.03.22

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vitalis Fitness GmbH & Co KG – für Verträge ab dem 01.03.2022 

1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Vitalis Fitness GmbH & Co KG mit Mitgliedern der Studios Fit 7 Oedekoven und Seven Rheinbach, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Vitalis Fitness GmbH & Co KG abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von der Vitalis Fitness GmbH & Co KG betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdatenblatt „Mitgliedschaft“ (nachfolgend: Vertragsdatenblatt) berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Die Vitalis Fitness GmbH & Co KG ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit der Vitalis Fitness GmbH & Co KG aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die Vitalis Fitness GmbH & Co KG gekündigt wurde.
1.3. Member-Card
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss eine Member-Card, die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.
1.4. Besonderheiten für Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdatenblatt Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3. Zutritt nur mit Member-Card
Durch die Member-Card erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme der Member-Card ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
2.4. Hausordnung
Die Vitalis Fitness GmbH & Co KG ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdatenblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit der Member-Card

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Member-Card zu sorgen. Einen Verlust der Member-Card hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der Member-Card gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2. Gebühr bei Ausstellung der Member-Card / Ersatz-Member-Card
Für die Ausstellung der Member-Card bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdatenblatt vereinbarte Gebühr fällig. Für die Neuausstellung der Member-Card bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird erneut die auf dem Vertragsdatenblatt vereinbarte Gebühr für eine Ersatz-Member-Card fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass
ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte Member-Card verliert mit der Aktivierung der Ersatz-Member-Card ihre Gültigkeit.
3.3. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Soweit auf dem Vertragsdatenblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten hat.
3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Vitalis Fitness GmbH & Co KG bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Vitalis Fitness GmbH & Co KG (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Vitalis Fitness GmbH & Co KG unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der Member-Card / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der Vitalis Fitness GmbH & Co KG ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Member-Card ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die Member-Card nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied der Vitalis Fitness GmbH & Co KG ein Foto von sich zur Verfügung, welches von der Vitalis Fitness GmbH & Co KG gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich die Vitalis Fitness GmbH & Co KG vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge und Gebühren

4.1.1. Ist auf dem Vertragsdatenblatt ein einmaliger Beitrag oder einmalige Gebühren (z.B. Aktvierung) vereinbart, werden diese am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.2. Sind auf dem Vertragsdatenblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr und der Gebühr für die Member-Card am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.1.3 Ist auf dem Vertragsdatenblatt oder in sonstiger Weise zwischen Parteien eine wiederkehrende Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, erstmals zu Vertragsbeginn fällig, danach jeweils nach weiteren 6 Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1 Sind auf dem Vertragsdatenblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die Vitalis Fitness GmbH & Co KG berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Vitalis Fitness GmbH & Co KG wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. Aktivierungsgebühr, Gebühr für die Member-Card) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Vitalis Fitness GmbH & Co KG hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4. Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Vitalis Fitness GmbH & Co KG sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.4.2. Sind auf dem Vertragsdatenblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Vitalis Fitness GmbH & Co KG berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Vitalis Fitness GmbH & Co KG berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdatenblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdatenblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdatenblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Vitalis Fitness GmbH & Co KG vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdatenblatt angebende Kündigungsfrist.
5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Das Mitglied kann nur im Rahmen einer Jahresmitgliedschaft seinen Vertrag stilllegen. Der Vertrag kann pro Jahr max. für 6 Monate stillgelegt werden kann. Die Stilllegung im Rahmen einer Monatsmitgliedschaft ist nicht möglich.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist die Vitalis Fitness GmbH & Co KG mindestens sieben Tage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in den Studios der Vitalis Fitness GmbH & Co KG nicht in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit einer vereinbarten wiederkehrenden Servicepauschale wird durch die Stilllegung nicht berührt. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich die Vertragslaufzeit um die in Anspruch genommenen Monate der Stilllegung. Somit verschiebt sich auch der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
Sofern auf dem Vertragsdatenblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:
– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.
– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Vitalis Fitness GmbH & Co KG zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an die Vitalis Fitness GmbH & Co KG, Knipsgasse 23, 53347 Alfter oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z.Zt. member@vitalisfitness.com) zu versenden oder schriftlich im jeweiligen Studio abzugeben.

6. HAFTUNG der Vitalis Fitness GmbH & Co KG
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Vitalis Fitness GmbH & Co KG nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.  Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Vitalis Fitness GmbH & Co KG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der Vitalis Fitness GmbH & Co KG.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die Vitalis Fitness GmbH & Co KG ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
7.2. Änderungen dieser AGB
Die Vitalis Fitness GmbH & Co KG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die
eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Vitalis Fitness GmbH & Co KG wird das Mitglied über die Änderungen in
Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben
eines Widerspruchs wirksam werden.
7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Vitalis Fitness GmbH & Co KG aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die Vitalis Fitness GmbH & Co KG auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.

(Stand 01.03.2022)

Comments are closed.